|
|
|
|
Sie können sich hier anmelden
|
Dieses Thema hat 1 Antworten und wurde 231 mal aufgerufen
|
|
|
|
Graukarte
Offline
T5-Einsteiger
Beiträge: 1
|
| 19.03.2011 16:09 |
|
|
|
Hallo liebes Forum, Ich habe vor 4 Jahren einen T5 Kombi 9 Sitze 102 PS Elektr Fensterheber Radio Klima geleast. Neupreis 25.500.- Leasingrate 48x € 326.-. Inzwischen 52.00 KM. Ich sagte damals zu dem Verkäufer. Ich möchte den Wagen anschließend übernehmen. Der versprach mir einen Restwert von knapp 15.000.- Ich dachte das ist gerade mal so OK. Nun kommt allerdings das Dicke Ende. Die wollen jetzt tatsächlich 18.550.- von mir. Natürlich übernehme das Auto nicht. Das ist er nicht Wert. Ok die haben mich gelinkt. VW Leasing das muss man sich mal vorstellen. Was ich nicht verstehe. Auch die Fa Hahn aus Plochingen kann das Fahrzeug für das Geld nicht verkaufen. Was soll das. Versuchen die mich noch einmal bei der Rückgabe abzuzocken ? Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich verhalten Soll. Oder kann mir jemand erklären warum die solche Geschäfte machen. Gruß Graukarte
| | |
|
|
|
|
|
Wenn man die Zahlen so grob überschlägt, sieht es aus, als ob in dem Betrag die MwSt. nicht berücksicht wurde.
Der Restwert des Fahrzeuges kann 15.000 € betragen, der Verkaufswert ermittelt sich dann aber zuzüglich der MwSt. und einen kleinen Aufschlag für das Autohaus. Müsste überschlagen so ungefähr hinkommen.
Die genannte Firma, ich gehe davon aus, dass es sich um den VW Händler handelt, kann den Wagen dann nicht unter den Preis veräußern.
Unabhängig davon ist es beim Leasing so, dass auch wenn der Kunde im Vorfeld schon bekundet, den Wagen nach Ablauf der Leasing zu übernehmen, das Fahrzeug Eigentum der Leasinggesellschaft ist und bleibt.
Diese muss das Fahrzeug nicht veräußern, der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch darauf.
In der Regel wird dann das Fahrzeug an den Händler veräußert und dieser verkauft es dann an den ehemaligen Leasingnehmer weiter.
Muss aber nicht sein, gerade dann, wenn das Fahrzeug nach Ablauf des Leasing erheblich mehr wert ist, als der kalkulierte Restwert.
Man kann da böse Überraschungen erleben.
| | |
|
|
|
|
|
|